Corona: Einübung des Ausnahmestaats

von Joachim Hirsch

Die Ausbreitung des Corona-Virus und die zu seiner Eindämmung getroffenen Maßnahmen haben zur Einführung eines faktischen Ausnahmezustandes geführt, gekennzeichnet durch eine massive Einschränkung von Freiheitsrechten, die Aussetzung demokratischer Verfahren und eine erhebliche Stärkung der Exekutive, die durch die noch halbwegs funktionierende Gerichtsbarkeit nur geringfügig eingeschränkt wurde. Es geht hier nicht darum, den inzwischen recht zweifelhaft gewordenen Sinn vieler der getroffenen Maßnahmen zu diskutieren. Es soll vielmehr dargelegt werden, dass diese Entwicklung den Vorlauf zu einem durchgreifenden Umbau des politischen Systems im Angesicht drohender weiterer Krisen darstellen könnte.